• Frickenhausen (Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg)
Alleinerbschein Einziehung

Erbschein einziehen

Einen unrichtigen Erbschein muss das Nachlassgericht einziehen.

Beschreibung

Einen unrichtigen Erbschein muss das Nachlassgericht einziehen.

Ansprechpartner

Amtsgericht Nürtingen (Amtsgericht Nürtingen)

Adresse

Lieferanschrift

Postfach

72601 Nürtingen

Hausanschrift

Neuffener Straße 28

72622 Nürtingen

Kontakt

Telefon Festnetz: 07022/9225-0

Fax: 07022/9225-158

E-Mail: poststelle@agnuertingen.justiz.bwl.de

De-Mail: ag-nuertingen@egvp.de-mail.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Es stellt sich heraus, dass

  • der Erbschein von Anfang an nicht hätte ausgestellt werden dürfen oder
  • die Voraussetzungen für seine Ausstellung nachträglich weggefallen sind.

Beispiel: Die Höhe der Erbteile ist falsch angegeben.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Bitte lassen Sie sich im Einzelfall anwaltlich beraten.

Verfahrensablauf

Bestehen Zweifel an der Richtigkeit des Erbscheins, kann das Nachlassgericht von sich aus Ermittlungen anstellen. Sie können die Einziehung eines Erbscheins auch formlos anregen, wenn Sie meinen, ein Erbschein könnte falsch sein.

Stellt sich der Erbschein als falsch heraus, zieht das Nachlassgericht ihn ein. Kann es den Erbschein nicht sofort einziehen, erklärt es ihn für kraftlos. Dies gibt das Nachlassgericht öffentlich bekannt. Nach Ablauf eines Monats ist die Kraftloserklärung wirksam.

Öffentlich bekannt gemacht wird die Kraftloserklärung durch Aushang an der Gerichtstafel oder Einstellung in ein elektronisches Informationssystem des Gerichts. Zusätzlich kann das Gericht anordnen, dass der Beschluss einmal oder mehrmals im elektronischen Bundesanzeiger oder anderen Blättern veröffentlicht wird.

Fristen

Bitte beachten Sie alle vom Gericht gesetzten Fristen.

Kosten

In Verfahren über die Einziehung oder Kraftloserklärung eines Erbscheins entscheidet das Gericht über die Kosten des Verfahrens. Es fällt eine 0,5-Gebühr an. Diese richtet sich nach dem Gegenstandswert des Nachlasses.

Hinweise (Besonderheiten)

Bitte lassen Sie sich im Einzelfall anwaltlich beraten.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 06.06.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de