Personalausweis Meldung wegen Fund

    Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

    Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt). Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt). Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Hemmoor - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 5

    21745 Hemmoor

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1164

    21741 Hemmoor

    Kontaktperson

    • Frau Hinke

      Telefon Festnetz: 04771 602-145

      E-Mail: a.hinke@hemmoor.de

    • Frau Rehm
      Postanschrift

      Rathausplatz 5

      21745 Hemmoor

      Fax: 07441 602-144

      Telefon Festnetz: 04771 602-142

      E-Mail: l.rehm@hemmoor.de

    Stichwörter

    Einwohnermeldestelle, Einwohnerwesen, Meldebehörde, Meldestelle, Meldewesen, Passamt, Sicherheit, Ordnung, Bürgerbüro, Standesamt

    Version

    Technisch erstellt am 15.08.2018

    Technisch geändert am 25.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Personalausweis

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 6,00 EUR

    Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises: Gebühr 6,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2013

    Technisch geändert am 17.06.2025

    Stichwörter

    Ausweis ausstellen, Identitätsnachweis, Ausweis beantragen, Beantragung, Personalausweis beantragen, elektronischer Personalausweis, Idendity-Card, ePA, neuer Personalausweis, nPA, Ausweispflichtbefreiung, Perser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024