Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt). Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt). Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Hemmoor - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1164
21741 Hemmoor
Kontaktperson
Frau Hinke
Telefon Festnetz: 04771 602-145
E-Mail: a.hinke@hemmoor.de
Frau Rehm
Postanschrift
Rathausplatz 5
21745 Hemmoor
Fax: 07441 602-144
Telefon Festnetz: 04771 602-142
E-Mail: l.rehm@hemmoor.de
Stichwörter
Einwohnermeldestelle, Einwohnerwesen, Meldebehörde, Meldestelle, Meldewesen, Passamt, Sicherheit, Ordnung, Bürgerbüro, Standesamt
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Personalausweis
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 6,00 EUR
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises: Gebühr 6,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013
Stichwörter
Ausweis ausstellen, Identitätsnachweis, Ausweis beantragen, Beantragung, Personalausweis beantragen, elektronischer Personalausweis, Idendity-Card, ePA, neuer Personalausweis, nPA, Ausweispflichtbefreiung, Perser