Erteilung von Informationen zum Personalausweis
Informationen zum Personalausweis
Beschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
zuständige Stelle
Die Personalausweisbehörde ist die zuständige Behörde, die für die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Personalausweisen verantwortlich ist. In Deutschland ist das in der Regel das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes.
Zuständigkeit
Die Personalausweisbehörde ist die zuständige Behörde, die für die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Personalausweisen verantwortlich ist. In Deutschland ist das in der Regel das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Hemmoor - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1164
21741 Hemmoor
Kontaktperson
Frau Hinke
Telefon Festnetz: 04771 602-145
E-Mail: a.hinke@hemmoor.de
Frau Rehm
Postanschrift
Rathausplatz 5
21745 Hemmoor
Fax: 07441 602-144
Telefon Festnetz: 04771 602-142
E-Mail: l.rehm@hemmoor.de
Stichwörter
Einwohnermeldestelle, Einwohnerwesen, Meldebehörde, Meldestelle, Meldewesen, Passamt, Sicherheit, Ordnung, Bürgerbüro, Standesamt
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Handlungsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 11.03.2025
Stichwörter
Personalausweis, Identitätsnachweis, Ausweis