Vorgesehen zum Löschen - elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren
Hinweise für Bad Honnef
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.
Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Nachweise über die Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Grundgesetzes
- Biometrisches Passbild (Am Standort Rathausplatz können Sie ein biometrisches Passbild erstellen lassen
- ggf. alter Personalausweis
- ggf. Vollmacht zur Abholung (Wenn abholende Person nicht antragstellende Person ist)
- ggf. weitere Dokumente auf Anforderung
Formulare
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Voraussetzungen
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- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Kosten richten sich vornehmlich nach §1 der Personalausweisgebührenverordnung.
Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
22,80€
Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
37,00€
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises
10,00€
Freischaltung der Digitalfunktion
gebührenfrei
Ggf. weitere Gebühren in Sonderfällen
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015
Stichwörter
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