Personalausweis Meldung wegen FundOnline erledigen

    Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden.
    Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
    Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
    Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
    Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9669b93677eb003ec576793fca8528c2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2-33 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 12

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    • Nachweise über die Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Grundgesetzes
    • Biometrisches Passbild (Am Standort Rathausplatz können Sie ein biometrisches Passbild erstellen lassen
    • ggf. alter Personalausweis
    • ggf. Vollmacht zur Abholung (Wenn abholende Person nicht antragstellende Person ist)
    • ggf. weitere Dokumente auf Anforderung

    Formulare

    Hinweise für Bad Honnef

    Voraussetzungen

    Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef

    Verfahrensablauf

    Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben

    Fristen

    Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Hinweise für Bad Honnef

    Die Kosten richten sich vornehmlich nach §1 der Personalausweisgebührenverordnung.

    Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

     

    22,80€

     

    Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben

    37,00€

    Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises

    10,00€

    Freischaltung der Digitalfunktion

     

    gebührenfrei

     

    Ggf. weitere Gebühren in Sonderfällen

     

     

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Honnef

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Honnef

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de