Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt. Jeder Diebstahl Ihres Personalausweises ist beim Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.
Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Zeigen Sie den Diebstahl bei Ihrem Bürgeramt oder Polizei an, wird die Sperrung des Online-Ausweises miterledigt.
Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Nachweise über die Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Grundgesetzes
- Biometrisches Passbild (Am Standort Rathausplatz können Sie ein biometrisches Passbild erstellen lassen
- ggf. alter Personalausweis
- ggf. Vollmacht zur Abholung (Wenn abholende Person nicht antragstellende Person ist)
- ggf. weitere Dokumente auf Anforderung
Formulare
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Voraussetzungen
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- Personalausweis wurde gestohlen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Melden Sie den Diebstahl beim Bürgeramt oder bei der Polizei.
Fristen
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.
Bearbeitungsdauer
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Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Kosten
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Die Kosten richten sich vornehmlich nach §1 der Personalausweisgebührenverordnung.
Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
22,80€
Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
37,00€
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises
10,00€
Freischaltung der Digitalfunktion
gebührenfrei
Ggf. weitere Gebühren in Sonderfällen
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
Stichwörter
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