Personalausweis Meldung wegen DiebstahlOnline erledigen

    Diebstahl des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt. Jeder Diebstahl Ihres Personalausweises ist beim Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.
    Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
    Zeigen Sie den Diebstahl bei Ihrem Bürgeramt oder Polizei an, wird die Sperrung des Online-Ausweises miterledigt.
    Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
    Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9669b93677eb003ec576793fca8528c2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2-33 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 12

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    • Nachweise über die Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Grundgesetzes
    • Biometrisches Passbild (Am Standort Rathausplatz können Sie ein biometrisches Passbild erstellen lassen
    • ggf. alter Personalausweis
    • ggf. Vollmacht zur Abholung (Wenn abholende Person nicht antragstellende Person ist)
    • ggf. weitere Dokumente auf Anforderung

    Formulare

    Hinweise für Bad Honnef

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bad Honnef

    • Personalausweis wurde gestohlen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Honnef

    Melden Sie den Diebstahl beim Bürgeramt oder bei der Polizei.

    Fristen

    Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Honnef

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Hinweise für Bad Honnef

    Die Kosten richten sich vornehmlich nach §1 der Personalausweisgebührenverordnung.

    Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

     

    22,80€

     

    Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben

    37,00€

    Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises

    10,00€

    Freischaltung der Digitalfunktion

     

    gebührenfrei

     

    Ggf. weitere Gebühren in Sonderfällen

     

     

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Honnef

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Honnef

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de